Erbrecht für Privatpersonen

Planvoll vererben!


Die Ausgangssituation

Als Fachanwältin für Erbrecht berate ich Mandanten bei der Gestaltung von Schenkungen, Testamenten und Erbverträgen sowie der Abwicklung von Nachlässen.

Erben und Vererben ist ein emotionales Thema, das die Generationen verbindet. Als guter Anwalt/gute Anwältin sollte man die individuellen Verhältnisse und Wünsche gut verstehen, um sie juristisch treffend umsetzen zu können. Es ist mir wichtig, gut zuzuhören und durch präzise und verständliche Fragen die Wünsche meiner Mandanten umfassend zu verstehen.

Rechtsunsicherheit und die Emotionalität der mit einem Nachlass verbundenen Themen sind für viele Menschen hohe Hürden. Mein Bestreben ist es, mit Abstand, Augenmaß und Verständnis für die einzelne Situation mit einem Mandanten den Weg zu einem planvollen und praktisch gut abwickelbaren Testament zu entwickeln.

Das Vorgehen

Ich begleite meine Mandanten Schritt für Schritt bei der Regelung ihres Nachlasses.

In der Regel – bei durchschnittlich komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen – umfasst der zeitliche Aufwand einer Testamentserrichtung für Sie in der Zusammenarbeit mit mir folgende drei Schritte:

Schritt 1: Die Vorbereitung

Sie tragen die Eckdaten zu Ihren Familien- und Vermögensverhältnissen sowie dem von Ihnen gewünschten Ergebnis zusammen. Dazu übersende ich Ihnen auf Wunsch gern einen Testamentsplaner, an dem Sie sich orientieren können und der Ihnen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch zu Hause und in Ruhe ermöglicht.

Schritt 2: Das Beratungsgespräch

Anhand des Testamentsplaners führen wir persönlich oder telefonisch ein Beratungsgespräch, das in der Regel ca. 1 bis 1 ½ Stunden dauert. Sie teilen mir Ihre Ausgangssituation und Regelungswünsche mit, ich stelle ergänzende Fragen, beantworte Ihre Fragen und weiß am Ende des Gesprächs alles, was ich für die juristisch treffende Ausformulierung Ihres Testaments wissen muss.

Sollten Sie nach dem Beratungsgespräch einzelne Punkte noch einmal überdenken wollen, teilen Sie mir Ihre abschließende Entscheidung im Nachgang telefonisch mit.

Daraufhin arbeite ich einen Testamentsentwurf aus, den ich Ihnen per Post oder E-Mail zukommen lasse.

Schritt 3: Durchsicht und Niederschrift

Sie sehen den Testamentsentwurf sorgfältig durch, ob er Ihren Regelungswünschen abschließend entspricht.

Sofern Sie noch einmal Rücksprachebedarf haben, erfolgt dies in aller Regel telefonisch.

Abschließend schreiben Sie die ausformulierte Testamentsvorlage handschriftlich ab und unterschreiben Ihr Testament. Das Testament können Sie privat aufbewahren oder beim Nachlassgericht in die Hinterlegung geben. Auch hierzu berate ich Sie gern näher.

Die Kosten

Gern biete ich Ihnen bei Regelungswünschen, die sich im durchschnittlichen Rahmen bewegen, ein Pauschalhonorar für meine Tätigkeit an. Die Kosten besprechen wir gern im Vorfeld, so dass dieser Punkt für Sie transparent ist.

Nordsee