Erbrecht für gemeinnützige Organisationen

Mehr als eine Leidenschaft!


Der Ausgangspunkt

Die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben ist in Deutschland groß. Kampagnen etc. fördern die Bereitschaft und Präsenz des Themas zusätzlich. Die Umsetzung durch entsprechende Testamentserrichtung ist notwendige Voraussetzung dafür, dass gemeinnützige Organisationen Zuwendungen aus Nachlässen erhalten.

Die Möglichkeit, als Anwältin im Erbrecht auf zwei Seiten Positives zu bewirken, war für mich der Ausgangspunkt meines Engagements. Das Umfeld des gemeinnützigen Vererbens überzeugt mich menschlich.

Die Zusammenarbeit

Der Umsetzung von Testamenten steht oft entgegen, dass die mit einem Testament verbundenen menschlichen und juristischen Aspekte von vielen Menschen als hohe Hürde empfunden werden. Das betrifft auch den Bereich des gemeinnützigen Vererbens.

Hinzu kommt, dass die Regelungen in einem Testament nach einem Erbfall praktisch gut abwickelbar sein und zu eventuellen Veränderungen zwischen Testamentserrichtung und Erbfall eine klare Antwort geben sollten, damit die Nachlassabwicklung nicht durch Auslegungsfragen und ggf. streitige Auseinandersetzungen behindert wird.

Um als gemeinnützige Organisation Spendern und Förderern eine gute erste Anlaufstelle zu sein und sie für die Feinheiten der Nachlassregelung zu sensibilisieren, sind neben zwischenmenschlichem Einfühlungsvermögen auch effiziente Strukturen und juristisches Hintergrundwissen erforderlich.

Meine Angebote in der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen:

  1. Laufende Beratung von NGOs zu erbrechtlichen Fragen von Spendern und NGOs zu Schenkungen, Todesfallbegünstigungen und Nachlassabwicklung
  2. Schulungen/Workshops für Fundraiser (inhouse und extern, vor Ort oder online) zu Basiswissen im Erbrecht sowie zu speziellen erbrechtlichen Themen
  3. Testamentsbroschüren, Testamentsplaner, Informationsmaterial
    • Prüfung oder Erstellung von Texten
    • weitergehende Beratung im Zusammenhang mit Informationsmaterial, Vorsorgeordner, Checklisten etc.
  4. Vorträge, Online-Veranstaltungen, Videos zur Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung für „Testamentsspender“
  5. Testamentssprechstunden (vor Ort oder online)
  6. Beiträge, Kolumnen, Interviews

Die Kosten

Meine Stundensätze und Pauschalangebote berücksichtigen die gemeinnützige Ausrichtung von NGOs und sind von dem individuellen Bedarf der jeweiligen NGO abhängig.

Sprechen Sie mich zu Ihren individuellen Vorstellungen gern an!

Nordsee